Powered by Smartsupp

CROPS PROJEKT AGENTUR

ALLINO

AGB
Kontakt: info@allino.at

ALLINO – Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Early-Bird Programm, Founder Lifetime Paket, Partnerprogramm und Plattformnutzung


1. Betreiber der Plattform

Die Plattform ALLINO – ALL Locals in One wird betrieben von:

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform ALLINO sowie aller damit verbundenen digitalen Dienste, Programme und Zusatzleistungen.

Dies umfasst insbesondere:

  • die Nutzung der Plattform ALLINO

  • Anbieter- und Nutzerkonten

  • Early-Bird Angebote

  • Founder Lifetime Pakete

  • Unlimited Upgrades

  • das Partner- und Empfehlungsprogramm

  • digitale Zusatzdienste

  • zukünftige Plattformmodule und Erweiterungen

Mit Registrierung, Nutzung der Plattform oder Erwerb eines Angebots akzeptiert der Nutzer diese Bedingungen.


3. Beschreibung der Plattform

ALLINO ist eine digitale Plattform zur Förderung regionaler Wirtschaft, lokaler Dienstleistungen, nachhaltiger Ressourcennutzung und digitaler Vernetzung.

Ziel von ALLINO ist es, Menschen, Unternehmen, Selbstständige, Vereine, Gemeinden und Dienstleister auf einer gemeinsamen Plattform zusammenzuführen.

ALLINO kann insbesondere folgende Funktionen bereitstellen:

  • Anbieterprofile

  • Dienstleistungsvermittlung

  • Transport- und Mobilitätsdienste

  • Terminvereinbarungen

  • Angebots- und Auftragsvermittlung

  • Kommunikationsfunktionen

  • Community-Funktionen

  • Empfehlungsprogramme

  • KI-gestützte Hilfsfunktionen

  • Nachhaltigkeits- und CO₂-Module

  • zukünftige digitale Zusatzdienste

ALLINO stellt ausschließlich die technische Infrastruktur zur Verfügung.


4. Plattformstatus und Weiterentwicklung

ALLINO ist eine laufend weiterentwickelte Plattform.

Neue Funktionen, Module, Schnittstellen, Automatisierungen oder Erweiterungen können jederzeit ergänzt, angepasst oder entfernt werden.

Ein Anspruch auf bestimmte zukünftige Funktionen besteht nicht.

Die Plattform kann sich technisch, organisatorisch und wirtschaftlich weiterentwickeln.


5. Early-Bird Programm

Das Early-Bird Programm dient der Unterstützung des Plattformaufbaus.

Die Anzahl der verfügbaren Plätze kann regional, zeitlich oder mengenmäßig begrenzt sein.

Die Vergabe erfolgt grundsätzlich nach dem Prinzip:

„First Come – First Served“

Early-Bird Teilnehmer können besondere Vorteile erhalten, insbesondere:

  • reduzierte Gebühren

  • Sonderkonditionen

  • frühzeitigen Zugang

  • bevorzugte Platzierungen

  • zusätzliche Funktionen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Angebot.


6. Founder Lifetime Pakete

Founder Lifetime Pakete gewähren ein dauerhaftes Nutzungsrecht im Rahmen des gebuchten Leistungsumfangs.

Der Lifetime-Zugang gilt:

  • solange die Plattform betrieben wird

  • oder bis zu wesentlichen strukturellen Änderungen des Geschäftsmodells

Founder-Pakete stellen ausdrücklich keine Unternehmensbeteiligung dar.

Es entstehen insbesondere keine:

  • Gesellschaftsrechte

  • Stimmrechte

  • Gewinnbeteiligungen

  • Eigentumsrechte am Unternehmen


7. Accounts und Nutzungseinheiten

Ein Standard-Account umfasst grundsätzlich:

  • einen Anbieter
    oder

  • ein Taxi inklusive Fahrer

Zusätzliche Anbieter, Fahrzeuge oder Nutzungseinheiten können gesonderte Accounts oder Upgrades erfordern.

Der Betreiber kann die Struktur der Accounts und Nutzungseinheiten zukünftig anpassen.


8. Unlimited Upgrades

Unlimited Upgrades erweitern den Leistungsumfang eines bestehenden Accounts.

Sie stellen Zusatzoptionen dar und können nur in Verbindung mit einem bestehenden Account genutzt werden.

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung.


9. Preise und Gebühren

Für bestimmte Nutzergruppen oder Aktionen können Sonderkonditionen gelten.

Dies betrifft insbesondere:

  • Early-Bird Angebote

  • Founder Programme

  • Sonderaktionen

  • Pilotprojekte

ALLINO kann zukünftig zusätzliche kostenpflichtige Funktionen oder Premium-Dienste anbieten.

Der Nutzer ist nicht verpflichtet, solche Zusatzangebote zu erwerben.


10. Partner- und Empfehlungsprogramm

ALLINO kann ein eigenes Partner- und Empfehlungsprogramm betreiben.

Die technische Abwicklung erfolgt über das interne Referral-System der Plattform.

Teilnehmer können persönliche Referral-Codes erhalten und diese weitergeben.

Die Weitergabe ist insbesondere erlaubt über:

  • persönliche Kontakte

  • E-Mail

  • Social Media

  • Webseiten

  • Communities

  • Vereine

  • Veranstaltungen

Spam oder rechtswidrige Werbemaßnahmen sind untersagt.


11. Referral-Codes und Provisionen

Referral-Codes dienen der Zuordnung von Empfehlungen.

Provisionen entstehen ausschließlich bei erfolgreich bestätigten Einlösungen gemäß den jeweils gültigen Kampagnenbedingungen.

Provisionen können insbesondere abhängig sein von:

  • Kampagnen

  • Gutscheinen

  • Laufzeiten

  • Einlösungsbedingungen

  • Mindestumsätzen

Ein Anspruch auf Provision besteht nur bei technisch und wirtschaftlich gültigen Transaktionen.


12. Auszahlungen und Spendenfunktion

Provisionen können ab Erreichen der jeweiligen Mindestauszahlungsgrenze beantragt werden.

Auszahlungen können insbesondere erfolgen über:

  • PayPal

  • Banküberweisung

  • weitere angebotene Systeme

Teilnehmer können Provisionen freiwillig ganz oder teilweise spenden.

Spenden gelten nach Bestätigung als unwiderruflich.


13. GPT- und KI-Funktionen

ALLINO kann KI-gestützte Funktionen bereitstellen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Textvorschläge

  • Marketinghilfen

  • Social-Media-Vorschläge

  • E-Mail-Vorlagen

  • Automatisierungen

  • Analysefunktionen

Diese Inhalte dienen ausschließlich als Unterstützung.

Der Nutzer bleibt selbst für die rechtliche Zulässigkeit und Verwendung verantwortlich.


14. Zahlungsabwicklung

Zahlungen werden über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Stripe

  • PayPal

  • weitere Zahlungsanbieter

Mit erfolgreicher Zahlung gilt ein Platz oder Angebot grundsätzlich als reserviert.


15. Drittanbieter-Dienste

ALLINO nutzt teilweise Dienste externer Anbieter.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Zahlungsanbieter

  • KI-Dienste

  • Karten- und Navigationsdienste

  • Cloud-Dienste

  • Kommunikationsdienste

  • Versand- und Logistikdienste

Für Leistungen dieser Drittanbieter gelten deren eigene Bedingungen.


16. Rolle der Plattform

ALLINO ist eine technische Vermittlungsplattform.

Verträge über Leistungen, Dienstleistungen oder sonstige Angebote entstehen grundsätzlich zwischen den beteiligten Nutzern.

Der Betreiber ist nicht Vertragspartner dieser Leistungen.


17. Anbieterpflichten

Anbieter sind verpflichtet, korrekte und vollständige Angaben zu machen.

Insbesondere:

  • Name

  • Firma

  • Kontaktdaten

  • gesetzlich erforderliche Nachweise

Anbieter tragen die Verantwortung für die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze.


18. Inhalte und Veröffentlichungen

Nutzer und Anbieter sind für ihre Inhalte selbst verantwortlich.

Dies betrifft insbesondere:

  • Texte

  • Bilder

  • Preise

  • Beschreibungen

  • Angebote

Der Betreiber kann Inhalte bei Verstößen entfernen, sperren oder bearbeiten.


19. Haftung

Der Betreiber haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Insbesondere besteht keine Haftung für:

  • Vertragsverhältnisse zwischen Nutzern

  • technische Ausfälle

  • Datenverluste

  • Umsatzverluste

  • Fehler externer Systeme

  • Fehler von Zahlungsdienstleistern

  • Fehler von KI-Systemen


20. Verfügbarkeit

Eine jederzeitige Verfügbarkeit der Plattform wird nicht garantiert.

Wartungen, Weiterentwicklungen oder technische Störungen können zu Einschränkungen führen.


21. Änderungen der Bedingungen

Der Betreiber kann diese Bedingungen anpassen, wenn dies aufgrund technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Entwicklungen erforderlich ist.


22. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Betreibers.


23. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.